Jeder Bürger hat das Recht über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen. Es steht im frei beliebige Personen als Erben einzusetzen oder explizit auszuschließen. Der letzte Wille muss jedoch schriftlich in Form eines Testaments fixiert werden um Rechtsgültigkeit zu erlangen, eine mündliche Aussage genügt nicht. Die einfachste Form ist eine handschriftliche angefertigte […]
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